Einige Referenzen:

2019 - 2023 (Auswahl)

* Beratung und Vertretung des Dachverbands der Berliner Naturschutzverbände BLN e. V. zum Schutz der Berliner Moore in FFH-Gebieten "Spandauer Forst", "Müggelspree-Müggelsee" und "Grunewald" im Zusammenhang mit dem Betrieb der Berliner Wasserwerke Spandau, Friedrichshagen, Tiefwerder und Beelitzhof. Da die Senatsverwaltung auf einen Antrag auf Einschreiten zum Schutz der Moore keine Maßnahmen ergreift: Einleitung eines Klageverfahrens vor dem VG Berlin.

*Allgemeine Beratung des Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. im Zusammenhang mit dem Thema "Ausweitung und Beeinträchtigungen durch den Kiesabbau" sowie der diesbzgl. regionplanungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere in der Gemeinde Seeon-Seebruck, Bayern.

* Ausarbeitung von Stellungnahmen für den Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. gegen die Ausweitung der Kiesabbauvorhaben auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Seeon-Seebruck im Rahmen der Beteiligung zur 48. Änderung des FNP "Sachlicher Teilflächennutzungsplplans Konzentrationszonen Kieesabbau".

* Vertretung des BUND Berlin im Zusammenhang mit einer Fällgenehmigung nach der Baumschutzverordnung für eine Kastanie auf einem Hinterhof in Neukölln. Zielsetzung des Verfahrens ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und behördlich dokumentierten Prüfung entsprechend den rechtlichen Anforderungen der Baumschutzverordnung schon im laufenden Genehmigungsverfahren. Nach dem Urteil des VG Berlin Berufungszulassungsverfahren vor dem OVG.

* Erstellung eines Rechtsgutachtens im Auftrag des Grüne Liga Brandenburg e. V. zum Spargelanbau unter Folie im Vogelschutzgebiet "Mittlere Havelniederung". Rechtliche Bewertung der fachlichen Auswirkungen des Spargelanbaus im Schutzgebiet auf die dort geschützte Avifauna. Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten der anerkannten Umweltvereinigungen.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg zur geplanten Errichtung einer Mineralstoffdeponie der Deponieklasse I im ehemaligen Kiessandtagebau Luggendorf, Prignitz. Abgabe mehrere umfassender Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren.

* Erneutes Eilverfahren im Namen des BUND Brandenburg gegen die Neugenehmigung der Legehennenanlage Zollchow II. Abermals gewinnt der BUND Brandenburg das Eilverfahren durch die Beschlüsse des VG Potsdam vom 19.12.2019, VG 5 L 795/18, und des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2022, OVG 11  S 1/20, wegen des Verstoßes gegen den gesetzlichen Biotopschutz. Die Vorhabenträgerin reicht bei der Genehmigungsbehörde Unterlagen nach. Im Anschluss leitet sie ein weiteres Eilverfahren ein, um die Bautätigkeit fortzusetzen. Auch in diesem Eilverfahren trägt der BUND Brandenburg vor, dass die Anlage nach wie vor gegen zahlreiche Vorschriften des Umweltschutzrechts, u. a. des Naturschutzrechts, verstößt.

* Klageverfahren vor dem VG München im Auftrag des Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. gegen die Abgrabungsgenehmigung für eine Kiesgrube im unmittelbaren Nahbereich des FFH-Gebiets "Moorgebiet von Eggstätt-Hemhof bis Seeon", des gleichnahmigen Vogelschutzgebiets sowie des Bansees als gesetzlich geschütztes Biotop, Bayern. Das VG München gibt mit Beschluss vom 29.09.2020, M 1 SN 20.3658, dem Eilantrag des UVA e. V. wegen des Verstoßes gegen das FFH-Recht (§ 34 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) statt. Es ordnet den Baustopp an. Nachdem die Vorhabenträgerin einen Ergänzungsbescheid erwirkt hat, um den Verstoß gegen das FFH-Recht vermeintlich in Gänze zu heilen, kommt es zu einem erneuten Eilverfahren. Dort gibt der Bayerische VGH dem UVA e. V. abermals Recht und stellt - anders als das VG München - noch aus weiteren Gründen, die der UVA e. V. im Gerichtsverfahren vorgetragen hat, die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen des angrenzenden FFH-Gebiets fest. Vergleiche dazu den Beschluss vom 14.02.2022 des Bayerischen VGH, 1 CS 21.2408.

* Vertretung des Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. in einem Klageverfahren einer Vorhabenträgerin zur Teilaufhebung einer Abrabungsgenehmigung. Dort beabsichigt der UVA e. V. vom VG München beigeladen zu werden, um die umweltschutzrechtlichen Belange, die für die Teilaufhebung der Abgrabungsgenehmigung sprechen, im Verfahren zu verfolgen.

* Vertretung des BUND Brandenburg im Klageverfahren gegen die Legehennenanlage Zollchow I vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Das Verfahren ist seit dem Jahr 2019 anhängig. Auch hier hält der BUND Brandenburg die Genehmigung wegen zahlreicher Rechtsverstöße für rechtswidrig (Beeinträchtigung Wanderungskorridor Rotbauchunke, Verstoß gegen den gesetzlichen Biotopschutz u. a.).

* Vertretung des BUND Brandenburg in einem Widerspruchsverfahren gegen die geplante Erweiterung der Biogasanlage in Kaakstedt, Gemeinde Gerswalde. Ausführliche Widerspruchsbegründugng im Mai 2020.

* Beratung und Vertretung des Grüne Liga Brandenburg e. V. betreffend die naturschutzrechtliche Genehmigung für den geplanten Ausbau des Uferwegs am Silokanal in der Stadt Brandenburg an der Havel. Führung eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens vor dem VG Potsdam. Im Anschluss Beschwerdeverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg, dort mit dem Ergebnis eines Vergleichs (Ausführung des Hauptwegs in einem Teilabschnitt eines Zauneidechsenhabitats mit einer hochwertigen, wassergebundenen Wegedecke zum Schutz des Habitats).

* Weitere Beratung und Vertretung des BLN e. V. gegen eine Steganlage im FFH-Gebiet "Müggelspree - Müggelsee". Mit Urteil vom 22.03.2018, Aktenzeichen VG 10 K 106.16, hatte das VG Berlin die Genehmigung aufgehoben wegen des Verstoßes gegen die Schutzvorschrift zum FFH-Gebiet (§ 34 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz). Die Vorhabenträgerin legte dagegen das Berufungszulassungsverfahren ein. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte mit Beschluss vom 13.07.2020, OVG 11 N 56.18, die Entscheidung des VG Berlin sowie den Verstoß gegen das FFH-Recht. Die weiteren Einzelheiten zu dem Verfahren sind hier aufgeführt.

* Beratung und Vertretung von Anwohner*innen im Zusammenhang mit dem (anlagenbezogenen) Immissionsschutz und baurechtlichen Fragestellungen; mitsamt weiteren Klageverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg gegen die geplante Errichtung und den Betrieb einer Rinderanlage in Brüssow, OT Woddow, Brandenburg.

* Beratung des Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. im Zusammenhang mit der Errichtung des Aubergtunnels (Ortsumfahrung Altenmarkt) und diesbezüglichen artenschutzrechtlichen Fragestellungen, insbesondere betreffend den Fledermausschutz.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg, u. a. im Widerspruchsverfahren, gegen die geplante Errichtung einer Freilandschweinehaltungsanlage in der Gemeinde Temnitztal, Rohrlack.

*Abgabe einer ausführlichen anwaltlichen Stellungnahme im Auftrag des Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. in dem komplexen Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben B 304 Ortsumgehung Altenmarkt BA 2.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit meheren Bebauungsplanverfahren, bei denen großflächige Waldinanspruchnahmen vorgsehen sind, insbesondere auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam.

* Beratung und Vertretung des BUND Berlin betreffend eine Planung zur Bebauung einer Fläche in einem Wald in der Waldowallee, Berlin-Karlshorst.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg betreffend die Planungen rund um den "Entwicklungsbereich Krampnitz" auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg betreffend die Legehennenanlage Letschin, mit einer Kapazität von knapp 30.000 Tierplätzen. Es ist die Errichtung einer Anlage im unmittelbaren Nahbereich des Vogelschutzgebiets "Mittlere Oderniederung" sowie mehrerer gesetzlich geschützter Biotope vorgesehen. Umfassende Widerspruchsbegründung und nach der Anordnung der sofortigen Vollziehung Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens vor dem VG Frankfurt (Oder) zur Sicherstellung eines weiteren Baustopps.

* Erstellung eines Rechtsgutachtens im Auftrag des BUND Brandenburg zum Schutz von Waldflächen im Innenbereich von Gemeinden.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg gegen die umfassende Erweiterung der Schweinezuchtanlage Blumberg, OT Blumberg, Gemeinde Casekow. Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen den zugrunde liegenden Bebauungsplan vor dem OVG Berlin-Brandenburg. Umfassende Begrüdung des Normenkontrollantrags. Einlegung des Widerspruchs gegen die vom Landesamt für Umwelt erteilte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung.

*Vortrag zum Thema "Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Verschlechterungsverbot / Mengenmäßiger Zustand / Grundwasser" auf einer Fachtagung im Auftrag des Grüne Liga Brandenburg e. V., Haus der Natur, 03.09.2022.

*Beratung und Vertretung des BUND Berlin zu einem Straßenbauvorhaben, konkret zum Schutz dort vorhandener Alleebäume.

* Erstellung eines Rechtsgutachtens im Auftrag des BUND Berlin zum Schutz der Freiflächen im Land Berlin.

*Vertretung des BLN e. V. gegen die geplante Bebauung eines Teilbereichs des Dreifaltigkeitsfriedhofs III in Schöneberg-Tempelhof. Der Vorhabenstandort ist geprägt von weitgehend unberührter Natur, einem artenschutzfachlich hochrelevanten Refugium inmitten der Stadt. Ausarbeitung von zwei Stellungnahmen gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans (Nr. 02/18), welche die weitere Planung überhaupt erst ermöglichen soll. Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungslanverfahren.

* Beratung und Vertretung des Grüne Liga Brandenburg e. V. im Zusammenhang mit dem Kiessandtagebau Altenau.

* Beratung und Vertretung des Grüne Liga Brandenburg e. V. betreffend mehrere Umweltinformationsanlegenheiten.

 

2018

* Vertretung des BUND Brandenburg gegen die immisisionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen, Zollchow II, Landkreis Uckermark. Nachdem das Landesamt für Umwelt die bisherige Genehmigung im Nachgang zum gewonnen Eilverfahren des BUND Bradenburg für nichtig erklärt hatte, stellte die Vorhabenträgerin einen neuen Genehmigungsantrag. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte das Landesamt für Umwelt die Genehmigung für Zollchow II erneut. Aus Sicht des BUND Brandenburg ist die Anlage unverändert nicht mit dem Naturschutzrecht vereinbar: Einlegung des Widerspruchs gegen die Genehmigung.

* Vertretung des NABU Brandenburg im Zusammenhang mit der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Kemnitz. Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens. Gerügt wird, dass die Windenergieanlagen gegen das Artenschutzrecht und Recht der Europäischen Schutzgebiete verstoßen. Denn der Windpark soll auf Flächen zwischen einem Vogelschutzgebiet und Nahrungsflächen insbesondere für Gänse und Kraniche liegen. Zudem sind die Anlagen außerhalb der Konzentrationszone für Windenergieanlagen der Gemeinde genehmigt.

* Beratung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Brandenburger Wolfsverordnung.

* Vertretung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Errichtung und der Nutzung der Verbindungsstraße Warnitz - Neuhof- Blankenburg. Einlegung Widerspruch gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid der unteren Naturschutzbehörde. Antrag an die Gemeinde wegen der unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung.

* Vertretung des BUND Brandenburg in einem Widerspruchsverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Junghennen mit insgesamt 100.000 Tierplätzen. Geltend gemacht wird wegen der vorgesehenen Besatzdichte die Verletzung des Tierschutzrechtes. Zudem gelangen Stickstoffeinträge in das Schutzgebiet "Buckau und Nebenfließe". Die Auswirkungen auf den dort geschützten Lebensraum können erheblich sein und verstoßen nach Auffassung des BUND Brandenburg gegen den strengen FFH-Gebietsschutz. Im Anschluss - nachfolgende Jahre - Vertretung des BUND Brandenburg im Widerspruchsverfahren gegen die erteilte immissionschutzrechtliche Genehmigung. U. a. rügt dieser den Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften. Durch das Widerspruchsverfahren gelingt es, den Bau der Anlage auf Jahre hinweg zu verögern.

* Beratung und Vertretung des BUND Brandenburg wegen einer Fällung von 17 Bäumen am Stabeshöher Damm, Landkreis Uckermark. Die gefällten Bäume befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Norduckermärkische Seenlandschaft". Die aus Sicht des BUND Brandenburg zwingend erforderliche Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung lag nicht vor.

 

2017

* Vertretung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Erneuerung eines Radwegs. Für dessen Erneuerung will der Vorhabenträger eine rund 2 km lange Hecke in einem Landschaftsschutzgebiet beseitigen. Klage gegen die naturschutzrechtliche Genehmigung. Eilverfahren zur Verhinderung der Beseitigung der Hecke beim VG Potsdam. Das VG Potsdam gibt dem Eilantrag des BUND Brandenburg mit Beschluss vom 08.02.2018 statt. Der BUND Brandenburg hatte u. a. gerügt, dass die Alternativenprüfung nicht den naturschutzrechtlichen Anforderungen entspreche.

*Beratung der Bürgerinitiative Schutz statt Schutt im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung und dem Betrieb einer Deponie in der Kiesgrube Luggendorf, Gemeinde Groß Pankow.

*Beratung und Vertretung der Bürgerinitiative Landschaft ohne Folie e.V. insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen des großflächigen Spargelanbaus im Bereich Mötzow, Brandenburg.

* Beratung und Vertretung einer Gemeinde im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Auführliche Begründung der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens: Entgegenstehende in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, schädliche Umwelteinwirkungen und Belange des Artenschutzrechtes.

* Beratung und Vertretung des NABU Brandenburg im Zusammenhang mit dem Lollapalooza im September 2017 auf der Rennbahn Hoppegarten. Die Veranstaltung findet innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Niederungssystem des Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Vorfluter" statt. Ein Naturschutzgebiet grenzt an.

 

2016

*Erstellung eines Positionspapiers im Auftrag der Grünen Liga Brandenburg betreffend die Problematik des Spargelbaus unter Folie in Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA). Vortrag auf der "Tagung zum Spargelanbau im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie" im April 2016 im Haus der Natur in Potsdam.

*Vertretung und Beratung der BI Eselshütt und des BUND Brandenburg in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen in der Uckermark, Gemeinde Boitzenburger Land, OT Jakobshagen. Ausarbeitung von umfangreichen Einwendungen im nicht förmlichen Genehmigungsverfahren. Am Ende wird die Anlage nicht errichet, das Genehmigungsverfahren wird eingestellt.

*Vertretung von Privateigentümern in einem Widerspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem VG Berlin gegen die bauaufsichtsrechtliche Beseitigungsanordnung Holzschuppen abzureißen, welche Lebensraum gesetzlich geschützter Tierarten sind.

*Klageverfahren vor dem VG Berlin: Vertretung von Privateigentümern eines Grundstücks in Neu-Venedig, welches Teil eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes ist. Das Grundstück liegt nachweislich oberhalb des Pegelstands eines Jahrhunderthochwassers (HQ100). Der HQ100 bildet die Grundlage für die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes.

*Beratung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. im Zusammenhang mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Grundwasserbewilligungsverfahren zur Legalisierung der Berliner Wasserwerke.

*Vertretung des BUND Brandenburg und von Anwohnern im erneut eingeleiteten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen in der Uckermark, Zollchow. Einwendungen im Genehmigungsverfahren und Mitte Dezember 2016 Vertretung im Erörterungstermin. Innerhalb der geplanten Auslauffläche befinden sich zwei gesetzlich geschützte Biotope (Feldsölle). Stickstoffeinträge in diese Biotope sind zu befürchten. Zudem sind sie Lebensraum u. a. für die gesetzlich geschützte Rotbauchunke.

*Vertretung des BUND Brandenburg in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen eine weitere Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen in der Uckermark, Ortsteil Groß Sperrenwalde. In unmittelbarer Nähe zur Anlage befinden sich gesetzlich geschützte Biotope, wie ein Flattergras-Buchenwald und mehrere Gewässerbiotope. Mit Beschluss vom 21.02.2018, VG 5 L 393/16, gibt das VG Potsdam dem Eilantrag des BUND Brandenburg statt und stellt die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wieder her. Das VG Potsdams gewichtet in der Interessenabwägung die vom BUND Brandenburg geltend gemachten Naturschutzbelange höher. Im sich anschließenden Beschwerdeverfahren bestätigt das OVG Berlin-Bradenburg im Sinne des BUND Bbg mit Beschluss vom 23.01.2020, OVG 11 S 20.18, dass die Gehmigung rechtswidrig ist und die UVP-Vorprüfung wegen der Verkennung des gesetzlichen Biotopschutzes zu beanstanden ist.

*Vertretung und Beratung der Naturstiftung Kranichland in verschiedenen umweltrechtlichen Fragestellungen u.a. im Umweltinformationsrecht und FFH-/SPA-Schutzgebietsrecht.

*Vertretung des BUND Brandenburg in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren vor dem VG Potsdam und dem OVG Berlin-Brandenburg zur Rettung der Allee auf dem Boulevard in Luckenwalde.

* Vertretung einer Bürgerinitiative im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und dem Ausbau einer Rinderanlage.

*Fortschreibung und Überarbeitung des Leitfadens Bürgerbeteiligung für Brandenburg im Auftrag von Die NaturFreunde Landesverband Brandenburg e.V.

 

2015

* Vertretung des BUND Brandenburg im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen eine Anlage mit 39.990 Legehennen in der Uckermark. Das VG Potsdam ordnet die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND Brandenburg gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung an. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigt den Beschluss. Die Anlage ist zusammen mit ihrer Nachbaranlage zu betrachten (so genannte Kumulation). Die Tierplatzzahlen von jeweils 39.990 Legehennen sind zusammenzurechnen. Der maßgebliche Schwellenwert, dessen Überschreiten die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auslöst, wird hierdurch überschritten. Das Vorhaben ist UVP-Pflichtig und eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend durchzuführen.

* Vertretung eines Anwohners der Beermannstraße in Berlin Treptow-Köpenick: Das Mietshaus wurde von der BRD abgerissen für den Bau der Bundesautobahn A100. Vertretung im Besitzeinweisungsverfahren vor der Enteignungsbehörde und im zivilrechtlichen Verfahren zur Wirksamkeit der Wohnungskündigung vor dem Amtsgericht.

* Vertretung des BUND Brandenburg in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen eine Alleefällung in der Stadt Luckenwalde (innerörtliche Allee).

* Rechtsberatung des BUND Brandenburg im Zusammenhang mit der Änderung der Baumschutzverordnung in Potsdam.

* Verwaltungsgerichtliches Klageverfahren des BUND Brandenburg gegen die Erweiterung einer Schweinehaltungsanlage in der Gemeinde Mellensee, Brandenburg. Der BUND Brandenburg rügt hier insbesondere eine Verletzung des Artenschutzrechts und eine Verletzung des Biotopschutzrechtes durch die Stickstoffeinträge der Anlage.

* Vertretung eines Anwohners eines Erlebnisbades in der Stadt Rotenburg, Niedersachsen: Antrag auf Einschreiten wegen unzumutbarer Lärmimmissionen und Antrag auf Ermittlung der Gesamtlärmbelastung. Im Anschluss Klageverfahren vor dem VG Stade.

* Widerspruchsverfahren des Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. gegen die Errichtung einer Steganlage im FFH-Gebiet "Müggelspree - Müggelsee". Anschließendes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Mit Urteil vom 22.03.2018 gibt das VG Berlin der Klage statt. Es folgt damit der Auffassung des BLN e. V., dass das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets führen könne. Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen könnten die erheblichen Beeinträchtigungen nicht abwenden, da sie die Auswirkungen des Vorhabens nicht ausschlössen bzw. minimierten.

* Widerspruchsverfahren des BUND Brandenburg gegen eine weitere Legehennenanlagen mit 39.990 Legehennen in der Uckermark. Auch in diesem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Zu befürchten sind insbesondere erhebliche Beeinträchtigungen des angrenzenden Flattergras-Buchenwalds (gesetzlich geschütztes Biotop) durch anlagenbedingte Stickstoffeinträge.

* Rechtliche Beratung von Anwohner*innen und Naturschutzverbänden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg, mit 100.000 Tierplätzen. Umfangreiche Ausarbeitung von Einwendungen im Genehmigungsverfahren. Vertretung auf dem Erörterungstermin. Befürchtet werden insbesondere Stickstoffeinträge in ein angrenzendes FFH-Gebiet. Dort lebt der extrem gefährdete Edelkrebs.

* Rechtliche Beratung von Anwohnern im Zuge des Ausbaus einer Bundesstraße, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg: Die Anwohner betreiben ökologische Landwirtschaft auf angrenzenden Feldern. Sie fürchten Beeinträchtigungen durch die nach der Planung vorgesehene Versickerungsanlage.

 

2014

* Rechtsgutachterliche Stellungnahme: Rechtliche Bewertung der Ergebebnisse von Pestiziduntersuchungen des BUND Brandenburg in Feldsöllen.

* Rechtsberatung der Bürgerinitiative Gumtow gegen Tierfabrik im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wegen einer geplanten Massentierhaltungsanlage mit insgesamt 400.000 Masthähnchen. Das Landesamt für Umwelt lehnt die Genehmigungserteilung ab. Die Investor*Innen gehen hiergegen in Widerspruch. Nach Zurückweiseung der Widersprüche legen sie Klage beim VG Potsdam ein. Die Klageverfahren der Vorhabenträger*innen sind zwischenzeitlich beendet. Die Anlage wurde nicht errichtet.

* Erstellung eines Leitfadens zu Verkehrsbeschränkungen zusammen mit dem Kollegen RA Karsten Sommer: Wege zu mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm.

* Kommunalverfassungsstreitverfahren vor dem VG für einen Stadtverordneten: Akteneinsicht und Weisungsrecht des Bürgermeisters gegenüber einer kommunalen Eigengesellschaft. Insbesondere auch: Kostenerstattungsanspruch des klagenden Organs gegenüber dem Rechtsträger.

* Rechtliche Beratung von Anwohner*innen wg. Lärmbelastungen durch eine Freiluftgaststätte. Eilverfahren vor dem VG. Klageverfahren vor dem VG. Im Anschluss Berufungsverfahren vor dem OVG. Revisionsverfahren vor dem BVerwG führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der gaststättenrechtliche Zulassung.

* Ständige rechtliche Beratung und Begleitung von Flughafenanwohner*innenschaft eines stadtangrenzend gebauten Regionalflughafens u. a. wegen Lärmimmissionen und Gefährdungen durch Kunstflug bzw. Airshows.

* Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren: Beratung von Anwohner*innen wegen des Repowerings von Windkraftanlagen in geringer Entfernung zum Dorfgebiet.

 

2013

* Rechtliche Beratung der Volksinitiative gegen Massentierhaltung in Brandenburg: Rechtsgutachten und Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzvereine in Brandenburg (TierSchVMG Bbg).